Informationen zur Barrierefreiheit
Wir möchten, dass MyJobFinder AI für alle gut nutzbar ist. Auf dieser Seite beschreiben wir sachlich, was wir geprüft haben und welche Einschränkungen uns bekannt sind. Wir sagen keine vollständige Barrierefreiheit und keine Übereinstimmung mit einer Norm zu.
Rechtlicher Rahmen
Die Q-Bridges GmbH ist ein Kleinstunternehmen im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG). Diese Informationen geben wir freiwillig.
Was wir geprüft haben (Stand: 14. Oktober 2026)
- Automatische Prüfung mit axe-core 4.10.0 auf 27 Seiten (Startseite, Anmeldung, Registrierung, Dashboard, Preise, Firmen, Tracker, Einstellungen, Rechtstexte und weitere), vor und nach unseren Änderungen.
- Bedienung nur mit der Tastatur: Anmelden, Sprung zum Inhalt, Stellen merken, Suche öffnen, Tracker-Karte öffnen und speichern.
- Jede Seite hat einen Sprunglink zum Inhalt, einen Hauptbereich und genau eine Hauptüberschrift; Bedienelemente der Stellenliste haben zugängliche Namen; im Dashboard gibt es keine Schrift unter 12 px.
Bekannte Einschränkungen
- Einzelne Farbkontraste erreichen das Verhältnis 4,5:1 noch nicht, vor allem auf der Firmenseite, im Profil, in den Einstellungen und im Tracker.
- Außerhalb des Dashboards gibt es noch Texte unter 12 px, etwa in der Quellenübersicht und auf der Firmenseite.
- Mit einem Screenreader haben wir bisher nicht systematisch geprüft.
- Die chinesische und die Hindi-Fassung der Oberfläche sind maschinell übersetzt und noch nicht muttersprachlich geprüft.
- Die Hinweisseite nach einer abgelaufenen Sitzung ist nur auf Englisch.
Barriere melden
Wenn du bei der Nutzung auf eine Barriere stößt, melde sie bitte über unseren Kontakt. Beschreibe die betroffene Seite und das Problem.
Zum KontaktMarktüberwachung
Zuständig für die Marktüberwachung nach dem BFSG ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF): https://www.mlbf-barrierefrei.de/, kontakt@mlbf-barrierefrei.de